Bögl’s Segmental Bridge wins Bavarian Engineering Prize 2019

21.01.2019

The Bavarian Engineering Prize 2019 was awarded last Friday to three Bavarian companies for their outstanding, creative and innovative engineering works. For the 10th time already, the Bayerische Ingenieurkammer-Bau (Bavarian Chamber of Engineers for Constructions) awarded the prize worth 10 000 euros. At the 27th Bavarian Engineering Day, Chamber President Dr.-Ing. Norbert Gebbeken and the Bavarian Minister of Construction Dr. Hans Reichhart presented the prize.

Bögl’s Segmental Bridge wins Bavarian Engineering Prize 2019

 


Photo: Max Bögl Group

 

With regard to the evaluation of the objects submitted, originality, creativity, innovation as well as the use of new technologies were the focus by the seven-person jury, which were presided by Dipl.-Ing. Karl Wiebel. The company group Max Bögl won the first prize with its Segmental Bridge, which is Bögl’s innovative new development.

Jury statement:

Bögl’s Segmental Bridge is a new type of prefabricated construction. This system shows a high degree of prefabrication, very short construction periods and the drive way needs no sealing and pavement surface. A characteristic feature is the clear separation of the longitudinal structural system regarding longitudinally and transversely prestressed pavement slabs. These slabs, which are supported on airtight welded boxed steel girders and are pre-tensioned by means of external prestressing in the sideway areas, can be driven on immediately and can be replaced easily. The result is a low-maintenance bridge construction whereby advantages of serial fabrications concerning structural components take its effect.

Technical information on Bögl’s Segmental Bridge:

 

Contact:

Jürgen Kotzbauer
Head of Corporate Communications
Phone: +49 9181 909-10712
E-Mail: jkotzbauer@max-boegl.de

1. Grundwerteerklärung

Es ist unsere grundsätzliche Philosophie, Aufträge über Leistungsvielfalt und Leistungsorientierung zu marktüblichen Preisen zu generieren. Vor allem jede Art von Korruption und illegaler Beschäftigung wird abgelehnt und es wird dagegen vorgegangen. Wir möchten unsere Geschäftsziele mit ethisch vertretbaren Handlungsweisen erreichen. Dabei gelten für uns folgende Grundwerte:

  • Tradition und Loyalität
  • Leistungsvielfalt und Leistungsorientierung
  • Kooperation und Offenheit
  • Integrität und Ehrlichkeit
  • Integrität bedeutet für uns Rechtschaffenheit, Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und Ehrlichkeit im Verhalten
1. Grundwerteerklärung

2. Verhaltensgrundsätze

Wir möchten unsere Mitarbeiter vor unethischem Verhalten schützen und gegenüber allen Geschäftspartnern und Auftraggebern als fairer Vertragspartner auftreten. In dieser Hinsicht wurden folgende, an unsere Grundwerte angelehnten Verhaltensgrundsätze aufgestellt, die von allen Mitarbeitern auf allen Hierarchieebenen einzuhalten sind:

  • Rechts- und Gesetzestreue wird im Projektgeschäft erwartet. Zuwiderhandlungen, vor allem gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Kartellrecht und das Strafrecht hinsichtlich Korruption und überhöhter Provisionszahlungen, werden geahndet.
  • Loyalität gegenüber Firmeninteressen wird hinsichtlich eines sparsamen und sorgsamen Umgangs mit Firmeneigentum von allen Mitarbeitern erwartet. Geschäftsgeheimnisse sind als geistiges Eigentum zu wahren – auch die unserer Geschäftspartner.
  • Eine Vermischung von Privatem und Geschäftlichem wird nicht geduldet und Interessenskonflikte sind zu vermeiden.
  • Geschenke und Zuwendungen dürfen weder beeinflussend noch verpflichtend sein. Hier gilt der Grundsatz der Angemessenheit, der Transparenz und Dokumentation.
2. Verhaltensgrundsätze

Im Zweifel ist immer der Vorgesetzte bzw. übergeordnete Abteilungsleiter zu befragen und Verstöße sind der jeweiligen Führungsebene zu melden. Bei Verstoß ist neben straf- und haftungsrechtlichen Folgen auch mit zusätzlichen disziplinarischen Maßnahmen – bis hin zur Kündigung – zu rechnen. Als Ansprechpartner der Geschäftsführung fungiert Gesellschafter Johann Bögl.

Erklärung zum Modern Slavery Act

Die folgende Erklärung wurde zur Erfüllung der Verpflichtungen der Firmengruppe Max Bögl aus dem UK Modern Slavery Act 2015 verfasst.

Erklärung zum Modern Slavery Act

Broschüre

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