Second gap closure for Rhine bridge Schierstein

13.04.2017

It grows together what belongs together. The new construction of the Rhine bridge Schierstein for the motorway 643 between Mainz and Wiesbaden is making progress.

Second gap closure for Rhine bridge Schierstein

In November 2016, the gap over the Mombach branch of the Rhine was closed with the addition of another 120-metre-long bridge section. As a counterpart to the northern section, the southern, undercurrent section between the Rhine island and the banks of the Rhineland-Palatinate could thus also be completed - albeit two months late. Originally, the 2,000 tonne bridge section was to be floated in as early as September. However, an unusually long low water phase in the Rhine, which was untypical for the season and unusually long, delayed the construction progress. The bridge specialists from Max Bögl had to be permanently in the starting blocks for weeks, waiting for rising water levels. At least 3.20 metres of water height were required so that the bridge section and the pontoon would not touch down on the Rhine floor when the boat was floating in.

1. Grundwerteerklärung

Es ist unsere grundsätzliche Philosophie, Aufträge über Leistungsvielfalt und Leistungsorientierung zu marktüblichen Preisen zu generieren. Vor allem jede Art von Korruption und illegaler Beschäftigung wird abgelehnt und es wird dagegen vorgegangen. Wir möchten unsere Geschäftsziele mit ethisch vertretbaren Handlungsweisen erreichen. Dabei gelten für uns folgende Grundwerte:

  • Tradition und Loyalität
  • Leistungsvielfalt und Leistungsorientierung
  • Kooperation und Offenheit
  • Integrität und Ehrlichkeit
  • Integrität bedeutet für uns Rechtschaffenheit, Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und Ehrlichkeit im Verhalten
1. Grundwerteerklärung

2. Verhaltensgrundsätze

Wir möchten unsere Mitarbeiter vor unethischem Verhalten schützen und gegenüber allen Geschäftspartnern und Auftraggebern als fairer Vertragspartner auftreten. In dieser Hinsicht wurden folgende, an unsere Grundwerte angelehnten Verhaltensgrundsätze aufgestellt, die von allen Mitarbeitern auf allen Hierarchieebenen einzuhalten sind:

  • Rechts- und Gesetzestreue wird im Projektgeschäft erwartet. Zuwiderhandlungen, vor allem gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Kartellrecht und das Strafrecht hinsichtlich Korruption und überhöhter Provisionszahlungen, werden geahndet.
  • Loyalität gegenüber Firmeninteressen wird hinsichtlich eines sparsamen und sorgsamen Umgangs mit Firmeneigentum von allen Mitarbeitern erwartet. Geschäftsgeheimnisse sind als geistiges Eigentum zu wahren – auch die unserer Geschäftspartner.
  • Eine Vermischung von Privatem und Geschäftlichem wird nicht geduldet und Interessenskonflikte sind zu vermeiden.
  • Geschenke und Zuwendungen dürfen weder beeinflussend noch verpflichtend sein. Hier gilt der Grundsatz der Angemessenheit, der Transparenz und Dokumentation.
2. Verhaltensgrundsätze

Im Zweifel ist immer der Vorgesetzte bzw. übergeordnete Abteilungsleiter zu befragen und Verstöße sind der jeweiligen Führungsebene zu melden. Bei Verstoß ist neben straf- und haftungsrechtlichen Folgen auch mit zusätzlichen disziplinarischen Maßnahmen – bis hin zur Kündigung – zu rechnen. Als Ansprechpartner der Geschäftsführung fungiert Gesellschafter Johann Bögl.

Erklärung zum Modern Slavery Act

Die folgende Erklärung wurde zur Erfüllung der Verpflichtungen der Firmengruppe Max Bögl aus dem UK Modern Slavery Act 2015 verfasst.

Erklärung zum Modern Slavery Act

Broschüre

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