2. Verhaltensgrundsätze
Wir möchten unsere Mitarbeiter vor unethischem Verhalten schützen und gegenüber allen Geschäftspartnern und Auftraggebern als fairer Vertragspartner auftreten. In dieser Hinsicht wurden folgende, an unsere Grundwerte angelehnten Verhaltensgrundsätze aufgestellt, die von allen Mitarbeitern auf allen Hierarchieebenen einzuhalten sind:
- Rechts- und Gesetzestreue wird im Projektgeschäft erwartet. Zuwiderhandlungen, vor allem gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Kartellrecht und das Strafrecht hinsichtlich Korruption und überhöhter Provisionszahlungen, werden geahndet.
- Loyalität gegenüber Firmeninteressen wird hinsichtlich eines sparsamen und sorgsamen Umgangs mit Firmeneigentum von allen Mitarbeitern erwartet. Geschäftsgeheimnisse sind als geistiges Eigentum zu wahren – auch die unserer Geschäftspartner.
- Eine Vermischung von Privatem und Geschäftlichem wird nicht geduldet und Interessenskonflikte sind zu vermeiden.
- Geschenke und Zuwendungen dürfen weder beeinflussend noch verpflichtend sein. Hier gilt der Grundsatz der Angemessenheit, der Transparenz und Dokumentation.