Rohstoffe sind das Fundament unserer industrialisierten Welt. Mit eigenen Steinbrüchen, Kies- und Schotterwerken sowie modernstem Equipment und hoher Fachkompetenz stellen unsere Kollegen die nötigen Roh- und Baustoffe in der geforderten Güte Tag für Tag für die Baustellen oder Mischanlagen und Fertigteilwerke zur Verfügung.

1. Grundwerteerklärung

Es ist unsere grundsätzliche Philosophie, Aufträge über Leistungsvielfalt und Leistungsorientierung zu marktüblichen Preisen zu generieren. Vor allem jede Art von Korruption und illegaler Beschäftigung wird abgelehnt und es wird dagegen vorgegangen. Wir möchten unsere Geschäftsziele mit ethisch vertretbaren Handlungsweisen erreichen. Dabei gelten für uns folgende Grundwerte:

  • Tradition und Loyalität
  • Leistungsvielfalt und Leistungsorientierung
  • Kooperation und Offenheit
  • Integrität und Ehrlichkeit
  • Integrität bedeutet für uns Rechtschaffenheit, Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und Ehrlichkeit im Verhalten
1. Grundwerteerklärung

2. Verhaltensgrundsätze

Wir möchten unsere Mitarbeiter vor unethischem Verhalten schützen und gegenüber allen Geschäftspartnern und Auftraggebern als fairer Vertragspartner auftreten. In dieser Hinsicht wurden folgende, an unsere Grundwerte angelehnten Verhaltensgrundsätze aufgestellt, die von allen Mitarbeitern auf allen Hierarchieebenen einzuhalten sind:

  • Rechts- und Gesetzestreue wird im Projektgeschäft erwartet. Zuwiderhandlungen, vor allem gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Kartellrecht und das Strafrecht hinsichtlich Korruption und überhöhter Provisionszahlungen, werden geahndet.
  • Loyalität gegenüber Firmeninteressen wird hinsichtlich eines sparsamen und sorgsamen Umgangs mit Firmeneigentum von allen Mitarbeitern erwartet. Geschäftsgeheimnisse sind als geistiges Eigentum zu wahren – auch die unserer Geschäftspartner.
  • Eine Vermischung von Privatem und Geschäftlichem wird nicht geduldet und Interessenskonflikte sind zu vermeiden.
  • Geschenke und Zuwendungen dürfen weder beeinflussend noch verpflichtend sein. Hier gilt der Grundsatz der Angemessenheit, der Transparenz und Dokumentation.
2. Verhaltensgrundsätze

Im Zweifel ist immer der Vorgesetzte bzw. übergeordnete Abteilungsleiter zu befragen und Verstöße sind der jeweiligen Führungsebene zu melden. Bei Verstoß ist neben straf- und haftungsrechtlichen Folgen auch mit zusätzlichen disziplinarischen Maßnahmen – bis hin zur Kündigung – zu rechnen. Als Ansprechpartner der Geschäftsführung fungiert Gesellschafter Johann Bögl.

Erklärung zum Modern Slavery Act

Die folgende Erklärung wurde zur Erfüllung der Verpflichtungen der Firmengruppe Max Bögl aus dem UK Modern Slavery Act 2015 verfasst.

Erklärung zum Modern Slavery Act

Broschüre

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