Die Besonderheit dabei ist, dass auf Abdichtung und Belag verzichtet werden kann und die Betonfahrbahn direkt befahrbar ist. Sowohl beim Bau als auch bei der baulichen Unterhaltung können dadurch nicht nur Zeit, sondern auch Kosten gespart werden, wie es durch verschiedene Pilotprojekte bereits bewiesen wurde.
Für diese bis dato nicht geregelte Bauweise einer direkt befahrbaren Fahrbahnplatte erteilte das Deutsche Institut für Bautechnik am 12.07.2022 eine allgemeine Bauartgenehmigung für die Modulbrücke Bögl. Für die Bauverwaltungen aller Gebietskörperschaften erübrigen sich dadurch die bei nicht geregelten Bauweisen üblichen zeitintensiven Einzelfallgenehmigungen.
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Bildnachweis: Firmengruppe Max Bögl